Grundpflege - Definition, Pflegestandard & Ablauf nach SGB XI
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden vom ambulanten Pflegedienst oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
Die Grundpflege nach SGB XI macht mit der Behandlungspflege nach SGB V und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus.
Was ist Grundpflege - Definition
Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
Die Leistungen der Grundpflege
Man unterscheidet zwischen einer großen und einer kleinen Körperpflege, je nachdem, welche Hilfe die pflegebedürftige Person hinsichtlich der Körperpflege benötigt. Die große Körperpflege ist eine umfassendere Pflege, die angewandt wird, wenn umfassendere Hilfe benötigt wird. Dies äußert sich dann beispielsweise daran, dass keine Teilkörperwäsche, sondern eine Ganzkörperwäsche vorgenommen wird.
Körperpflege in der Grundpflege
Die Körperpflege umfasst nicht nur die Hilfe beim Waschen des Körpers, des Gesichts und der Haare sowie das Putzen der Zähne. Auch die Unterstützung beim Stuhlgang sowie beim Wasserlassen sind hiermit gemeint.
Der Waschvorgang
- Waschen, Duschen oder Baden, je nach Verfassung der pflegebedürftigen Person
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
Bei der großen Körperpflege führt man eine Ganzkörperwäsche durch, bei der kleinen Körperpflege wird eine Wäsche bestimmter Körperregionen vorgenommen. Das Waschen kann im Stehen, Sitzen oder Liegen durchgeführt werden, je nachdem, was die Versorgung des Menschen erfordert.
Auch die Mundhygiene wird in der großen Körperpflege vollständig übernommen, während man bei der kleinen Körperpflege lediglich Hilfestellungen leistet.
Entleerung von Darm und Blase
- Kontrolle während des Vorgangs
- Hygienemaßnahmen im Intimbereich
- Evtl. Reinigung der Pflegehilfsmittel wie Katheder, Kathederbeutel, Urinbeutel etc.
- Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung
Ernährung in der Grundpflege
Wenn man in der Grundpflege von Ernährung spricht, ist damit nicht die Nahrungsbeschaffung bzw. die Essenszubereitung gemeint. Diese Erledigungen fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel auch der Hausputz etc. Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme.
Wenn die Pflegeperson Nahrung nicht mehr auf dem herkömmlichen Wege zu sich nehmen kann, fällt auch die Ernährung über eine Sonde, beispielsweise eine PEG Magensonde, in den Bereich der Grundpflege.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme umfasst im Einzelnen
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Knochen
- Anreichen des Essens
- Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
- Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird
Mobilität in der Grundpflege
Auch hier ist wieder nur die Mobilität der Person an sich gemeint, nicht etwa Mobilität in der Stadt, beim Einkaufen etc. Auch diese Bereiche fallen wieder unter die hauswirtschaftliche Versorgung. Mobilität in der Grundpflege bezieht sich auf
- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Ausziehen
- Freies Bewegen in der Häuslichkeit
- Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse
Wer trägt die Kosten der Grundpflege?
Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden in der Regel gemäß den Sätzen der Pflegeversicherung anteilig von der Pflegekasse getragen.
Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurden. Dies gilt nur, wenn kein Pflegegrad besteht.
Grundpflege nach SGB V und Grundpflege nach SGB XI
Wurde die Grundpflege von einem Arzt verordnet, sind sie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden so nach SGB V ausgeführt. Damit ist die Übernahme der Kosten dann der Behandlungspflege gleich.
Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Dieser wird mit einem Pflegegrad beziffert. Sobald ein Pflegegrad zugeteilt wurde, übernimmt die
Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung anteilig die Kosten der Grundpflege.
Zur Info
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, dass sie in der Regel nicht für 100% der anfallenden Kosten aufkommt. Die Differenz, die sogenannte Pflegelücke, muss von den Pflegebedürftigen selbst bzw. deren Angehörigen getragen werden.